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Österreich muss maltesische Lizenz nicht anerkennen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Österreich nicht verpflichtet ist, eine maltesische Glücksspiellizenz anzuerkennen.

Die European Lotteries Association bezeichnete das Urteil als endgültigen Schlag gegen diejenigen, die die gegenseitige Anerkennung von Glücksspiellizenzen zwischen EU-Mitgliedstaaten fordern.

Das höchste Gericht der EU erklärte, Österreich habe sich zu Recht für ein Monopol in diesem Sektor entschieden, wenn es bestimmte Kriterien erfülle, darunter die des Verbraucherschutzes. Das Urteil stärkt somit das Recht der EU-Mitgliedstaaten, ausländische Lizenznehmer auszuschließen, auch wenn diese von anderen Mitgliedstaaten erteilt wurden.

Was es mit diesem Entschluss und wie sich dies auch auf den deutschen Markt und speziell auf den Markt bei Casinos ohne Oasis auswirken könnte, erfahren Sie in diesem Artikel.

mgalogo

Urteil stärkt das Recht der EU-Mitgliedstaaten ausländische Lizenznehmer auszuschließen

Das höchste Gericht der EU erklärte, Österreich habe sich zu Recht für ein Monopol in diesem Sektor entschieden, wenn es bestimmte Kriterien erfülle, darunter die des Verbraucherschutzes. Das Urteil stärkt somit das Recht der EU-Mitgliedstaaten, ausländische Lizenznehmer auszuschließen, auch wenn diese von anderen Mitgliedstaaten erteilt wurden.

Der Fall betrifft Jochen Dickinger und Franz Omer, beide Österreicher, Gründer der multinationalen Online-Spielegruppe bet-at-home.com. Die Gruppe umfasst eine Reihe von maltesischen Tochtergesellschaften, die Glücksspiele und Sportwetten im Internet unter www.bet-at-home.com anbieten. Diese Tochtergesellschaften verfügen über maltesische Lizenzen, die ihnen die Ausübung dieser Tätigkeiten erlauben. Die Website ist in mehreren Sprachen, darunter auch Deutsch, zugänglich.

Maltesische Tochtergesellschaften nutzten einen Server im österreichischen Linz

Mindestens bis Dezember 2007 nutzten die maltesischen Tochtergesellschaften einen Server im österreichischen Linz, der ihnen von der Entertainment GmbH, deren Geschäftsführer Herr Dickinger und Herr Omer waren, zur Verfügung gestellt wurde. Das Unternehmen unterhielt auch das Online Casino und die für die Spiele erforderliche Software und leistete Kundensupport.

Gegen Herrn Dickinger und Herrn Omer als Geschäftsführer der Bet-at-home.com Entertainment GmbH wurde jedoch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das österreichische Glücksspielgesetz eingeleitet, das nur ein Monopol zulässt.

Das Bezirksgericht Linz war sich unsicher, ob die österreichischen Vorschriften mit dem EU-Recht und insbesondere mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind. Es legte daher dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Gegen Herrn Dickinger und Herrn Omer als Geschäftsführer der Bet-at-home.com Entertainment GmbH wurde jedoch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das österreichische Glücksspielgesetz eingeleitet, das nur ein Monopol zulässt.

Das Bezirksgericht Linz war sich unsicher, ob die österreichischen Vorschriften mit dem EU-Recht und insbesondere mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind. Es legte daher dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Malta schloss sich dem Verfahren an und unterstützte die Argumente der beiden Österreicher

In seiner Stellungnahme erklärte der EuGH, dass das fragmentierte System in der EU bedeute, dass die Mitgliedstaaten das Recht hätten, das zu tun, was sie zum Schutz ihrer Bürger für notwendig hielten.

Man argumentierte damit, dass bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines Monopols die nationalen Gerichte nicht verpflichtet seien, die Überwachungs- und Kontrollsysteme zu berücksichtigen, die für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gelten. 

Ein Mitgliedstaat kann legitimerweise eine Wirtschaftstätigkeit überwachen wollen, die in seinem Hoheitsgebiet ausgeübt wird, und das wäre unmöglich, wenn es sich auf die Kontrollen der Behörden eines anderen Mitgliedstaats verlassen müsste, die sich auf Regulierungssysteme außerhalb seiner Kontrolle stützen.

Dringende Maßnahmen des europäischen Gesetzgebers erforderlich

Sigrid Ligne, Generalsekretärin der Europäischen Glücksspiel- und Wettbehörde, sagte, das Urteil zeige, dass die EU Rechtsvorschriften erlassen müsse. Die rechtliche Situation und die Zersplitterung des Binnenmarktes für Online-Glücksspiele wären eindeutig unhaltbar und erfordern dringende Maßnahmen des europäischen Gesetzgebers, um einen EU-Rahmen für den Sektor zu verabschieden.

Mögliche Auswirkungen auf den deutschen Markt

Die Entscheidung Österreichs, die maltesische Lizenz für Online-Casinos nicht anzuerkennen, könnte auch Auswirkungen auf den deutschen Markt haben, insbesondere auch bei Casinos ohne Oasis.

Die maltesische Lizenz gilt als eine der strengsten und angesehensten Lizenzen für Online-Casinos. Viele Betreiber von Online-Casinos, die in Deutschland aktiv sind, haben eine solche Lizenz erworben, um sicherzustellen, dass sie den hohen Standards entsprechen, die von europäischen Regulierungsbehörden festgelegt werden.

Die Entscheidung Österreichs bedeutet jedoch, dass die maltesische Lizenz für diese Betreiber möglicherweise nicht ausreicht, um in Österreich tätig zu sein. Es ist wahrscheinlich, dass andere Länder in Europa diesem Beispiel folgen werden und die maltesische Lizenz ebenfalls nicht anerkennen werden, was für die Betreiber von Online-Casinos eine schlechte Nachricht sein könnte.

Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf den deutschen Markt haben. Die deutsche Regierung hat bekanntlich ein kompliziertes Verhältnis zu Online-Glücksspielen und hat es einigen Betreibern schwer gemacht, in Deutschland tätig zu sein. 

Die Entscheidung Österreichs könnte die deutschen Behörden dazu veranlassen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und Betreiber, die eine maltesische Lizenz haben, nicht zuzulassen.

Auswirkungen bei Casinos ohne Oasis

Für die Betreiber von Online Casinos ohne Oasis bedeutet dies, dass sie möglicherweise noch strengere Auflagen erfüllen müssen, um in Deutschland tätig zu sein. Betreiber, die keine maltesische Lizenz haben, werden möglicherweise bevorzugt behandelt, da es für die deutschen Behörden einfacher ist, ihre Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

Es ist jedoch unklar, wie sich diese Entscheidung auf den Gesamtmarkt auswirken wird. Online-Glücksspiele sind ein schnell wachsender Markt, und es gibt eine hohe Nachfrage nach sicheren und zuverlässigen Betreibern. Betreiber, die zwar nicht die maltesische Lizenz haben, sich jedoch zuverlässig und sicher zeigen, können dennoch erfolgreich sein.

Fazit

Insgesamt ist die Entscheidung Österreichs, die maltesische Lizenz für Online-Casinos nicht anzuerkennen, eine schlechte Nachricht für viele Betreiber von Online-Casinos. Es könnte auch Auswirkungen auf den deutschen Markt haben, insbesondere auf den Markt von Casinos ohne Oasis, und Betreiber könnten vor noch größere Herausforderungen gestellt werden, um in Deutschland tätig zu sein. 

Für diejenigen Betreiber, deren Geschäftsmodell auf einer maltesischen Lizenz beruht, könnte dies eine erhebliche Umstrukturierung bedeuten. Möglicherweise müssen sie neue Lizenzen in anderen Gerichtsbarkeiten in Betracht ziehen oder sogar ihre Aktivitäten in bestimmten Märkten einstellen.

Es gibt jedoch auch eine positive Seite. Diese Situation könnte den Markt für andere Lizenztypen öffnen, die bisher möglicherweise übersehen wurden. Lizenzen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Curacao oder Gibraltar, könnten an Bedeutung gewinnen.

Darüber hinaus könnte dies auch eine Gelegenheit für Regulierungsbehörden sein, ihre Kriterien und Verfahren zu überprüfen und zu verbessern, um eine robustere und gerechtere Branche zu fördern. 

Die Branche der Online Casinos ohne Oasis ist ständig in Bewegung und Betreiber, die in der Lage sind, sich schnell anzupassen und die Situation als Chance zu nutzen, werden wahrscheinlich diejenigen sein, die am meisten profitieren.

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